ZvD===Zentralrat der vertriebenen Deutschen===
Der freie demokratische Dachverband der deutschen Vertriebenen
70327 Stuttgart Kilianstr.8 Tel:07552 408479 Deutsche Bank 4918371 BLZ 600 700 70
<Unerträglich>
Am 10. März 2012 wird eine neue Runde der inneren Selbstzerfleischung unter den deutschen Vertriebenen eingeläutet.
Die Landsmannschaft Schlesien will erneut den Ausschluß der Bundesgruppe der Schlesischen Jugend durchsetzen.
Das hört sich für Uneingeweihte zunächst schäbig an, doch bei genauer Betrachtung wird der Blick etwas klarer.
Des Pudels Kern liegt wohl in der Tatsache, daß Herr Dr. Latussek mit der Gründung der GdV eine Organisation geschaffen hat, deren Sinn darin besteht, den BdV und die angeschlossenen Landsmannschaft abzuschaffen und deren Mitglieder in seiner Vereinigung zu vereinnahmen.
Da Dr. Latussek gleichzeitig auch die Bundesgruppe sowie die Landesgruppe Thüringen der Schlesischen Jugend als seine Organisationen betrachtet, war ein Konflikt voraussehbar, wenn nicht sogar geplant.
Herr Dr. Latussek kann nicht gleichzeitig glaubhaft Vorsitzender einer Landesgruppe der Landsmannschaft Schlesien und Vorsitzender des GdV als Gegner sein. Das erscheint so glaubhaft, als wäre ein Schnapsproduzent auch Präsident der Antialkoholiker.
Es ist die Vermischung vieler sich widersprechender Ämter die zu diesem Konflikt geführt haben und mittlerweile auch zu zahlreichen Ungereimtheiten innerhalb der Schlesischen Jugend geführt haben, die Herr Rimbach mit seiner uneingeschränkten Abhängigkeit von Herrn Dr. Latussek zu verantworten hat, die die Neutralität der Jugendorganisation verletzen.
So bleibt weiterhin ungeklärt, ob die Vorstandswahl der Schlesischen Jugend vom 19. November 2011 wegen fehlenden Kassenberichtes und der damit verbundenen Nichtentlastung des alten Vorstandes gültig ist.
Ebenso bleibt ungeklärt, warum Dr. Latussek seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der LM Schlesien in Königswinter, vom Konto der Schlesischen Jugend begleichen ließ. Weiter ungeklärt ist, warum Herr Rimbach bis zum heutigen Tage die nicht unerheblichen Gelder der Schlesischen Jugend der Landesgruppe Thüringen, auf einem auf seinen Namen lautenden Konto und nicht auf einem Vereinskonto liegen hat.
Fragt man nach dem Nutzen des Streites, so ist dieser auf der Seite der Schlesischen Jugend und damit von Herrn Dr. Latussek, die mit dem Status der zu Unrecht Verfolgten mit üppigen Spendengeldern rechnen konnten.
Den Schaden tragen die deutschen Vertriebenen gemeinsam.
Herbert Jeschioro
Vorsitzender 09. März 2012
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Bundeskanzleramt Stuttgart, 05. März 2012
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy Brandt Str. 1
10557 Berlin
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
auch schwierige und unbequeme Fragen sollten von der Bundesregierung beantwortet werden und somit erlauben wir uns, an die noch ausstehende Antwort auf unser Schreiben vom 17. Juni 2011 zu erinnern.
Im Zusammenhang mit weiteren ungeklärten Rechtsfragen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
a) von welchem Zeitpunkt und rechtsstaatlich begründetem Akt geht die Bundesregierung aus, durch die die entschädigungslose Enteignung der deutschen Vertrieben
1. aus den von Polen besetzten deutschen Reichsgebieten,
2. aus dem Sudetenland,
3. aus den übrigen Vertreibungsländern, rechtsgültig wurde.
b) wann, von wem und durch welchen Rechtsakt wurden die amtlichen Grundbücher in den bezeichneten Vertreibungsgebieten mit den Einträgen der rechtmäßigen deutschen Eigentümer, im rechtsstaatlichen Sinne geändert.
c) sieht sich die Bundesregierung verpflichtet bzw. gezwungen, im Falle mangelnder oder total fehlender rechtstaatlicher Grundlagen, die zum Vermögensverlust der deutschen Vertriebenen geführt haben, den deutschen Vertriebenen Rechtshilfe bei der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche zu leisten.
d) wie verhält sich die Bundesregierung im Sinne der in der BRD geltenden Rechtsstaatlichkeit zum „Potsdamer Protokoll“, nach dem in Polen, der Tschechoslowakei und in Ungarn vertriebenen Deutsche unter „humanen Bedingungen“ nach Deutschland umgesiedelt werden sollten, die deutschen Reichsgebiete aber gleichzeitig bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, nur unter „polnische Verwaltung“ gestellt und damit eine Vertreibung der Deutschen aus diesen Gebieten ausgeschlossen wurden.
e) wie reagiert die Bundesregierung auf die Klageabweisung des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte in Straßburg, auf die Klage der „Preußischen Treuhand“, mit der die historischen Tatsachen und international geltenden rechtstaatlichen Grundlagen missachtenden Begründung:
1. zum Zeitpunkt der Vertreibung habe es noch keinen funktionierenden polnischen Staat gegeben, ( Dokumente beweisen das Gegenteil)
2. die Vertreibung habe vor der Konstituierung der EU stattgefunden.
(richtig, die Vertreibung ist nicht beendet sondern noch immer innerhalb der EU ungeheilt gegenwärtig und damit EU Angelegenheit)
3. der ECHR fälschlich von einem „Potsdamer Abkommen“ als einem völkerrechtlich verbindlichen Akt ausgeht, statt von einem belanglosen unverbindlichen „Potsdamer Protokoll“ ohne rechtliche Verbindlichkeit auszugehen.
Ich bitte Sie, Frau Bundeskanzlerin, dafür zu sorgen, dass eine rechtstaatlich verwertbare Antwort ergeht, die eine Aufklärung über die Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland zulässt.
Wenn diese Bitte mit der Antwort auf die Frage verbunden wäre, ob die Bundesregierung glaubt, die von ihr zu verantwortende Vertriebenenpolitik sei, gemessen am „ menschenverachtenden Sonderopfer“ das man den Millionen deutschen Vertriebenen aufgebürdet hat, im freiheitlich demokratisch rechtsstaatlichen und christlich moralischen Sinne angemessen, dann wäre unsere Erwartung mehr als erfüllt.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro
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ZvD Kilianstr. 8 70327 Stuttgart 05. März 2012
Herrn
Oberbürgermeister
Wolfgang Lützner
Marktplatz
71032 Böblingen
Betr. Umbenennung des Hans-Watzlik-Weg in Böblingen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Wolfgang Lützner,
mit Empörung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Zuge der geplanten Umbenennung des Hans Watzlik Weges, auch der Name unseres hochverehrten schlesischen Nobelpreisträgers Gerhard Hauptmann, wegen angeblicher „brauner Flecken“ als unwürdig empfunden wurde.
Hier wird der Eindruck erweckt, dass die Stadt Böblingen nach der Methode „haltet den Dieb“ vorgeht und politische Lautstärke vor die historische Wirklichkeit stellen will.
Wer ernsthaft „braune Flecken“ sucht, der sollte nicht die Rot-Braune Gemeinsamkeit vergessen, deren Krönung der Hitler-Stalin-Pakt verdeutlicht und in dessen Folge die sozialistische UdSSR in revanchistischer Absicht Polen am 14. September 1939 von Osten überfallen und mit der Ermordung von einigen Tausend polnischen Staatsbürgern in Katyn und anderen Orten besiegelte.
Um dem Ganzen die notwendige historische Wichtigkeit zu verleihen, fand im November 1939 in Brest-Litowsk zum Sieg über Polen die gemeinsame Siegesparade zwischen Roter Armee, Deutscher Wehrmacht und Waffen-SS statt.
Noch bis Juni 1941, liefert die sozialistisch kommunistische UdSSR dem Deutschen Reich in treuer Verbundenheit alle Güter, die zur Fortsetzung des Krieges und zur Aufrechterhaltung der Nationalsozialistischen Systems benötigt wurden.
Hätte „GRÖFAZ“ nicht den Krieg gegen die UdSSR begonnen, dann wären die vertragstreuen roten Sozialisten und ihre geistigen Erben noch heute Verbündete des NS-Regimes und würden nicht das Andenken an unseren aufrechten Landsmann Gerhard Hauptmann besudeln.
Mit freundlichem Gruß
Herbert Jeschioro – Breslau
Kopie an : Herrn Conzelmann Kulturamt Böblingen und Presse